Gültigkeit der Verordnung
Für den Beginn bzw. die Unterbrechung von ergotherapeutischen Behandlungen haben die Verbände von Krankenkassen und Heilmittelerbringern (z. B. Ergotherapeuten) Zeiträume festgelegt, die die Gültigkeit der Verordnung begrenzen. [Rahmenempfehlung (§ 125 SGB V)] Wir bitten Sie, diese Regelungen in Ihrem Interesse zu berücksichtigen.
Beginn der Behandlung
Sofern der Arzt keine Angabe zum spätesten Behandlungstermin macht, soll die Behandlung bei Maßnahmen der Ergotherapie innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Kann die Heilmittelbehandlung in diesem Zeitraum nicht aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Unterbrechung der Behandlung
Wird die Behandlung bei Maßnahmen der Ergotherapie länger als 14 Tage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht in begründeten Ausnahmefällen wie bei Krankheit oder Urlaub von Patient oder Therapeutin.
Ergotherapie Marion Zschoge in Dresden am Rothermundtpark, auf der Behrischstrasse und in Altstadt-Pirna
Rufen Sie uns an:
Rothermundtstr.
(0351) 2518521
Behrischstr.
(0351) 3146764
Praxis Pirna
(03501) 491641


