Verordnung durch den Arzt

Ergotherapie ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel und wird von den Krankenkassen übernommen. Dabei fällt pro Verordnung eine Zuzahlung für volljährige Patienten an.

Ihr behandelnder Hausarzt oder der Facharzt (Kinderarzt, Orthopäde, Psychologe oder Neurologe), erstellt eine ärztliche Diagnose. Dabei wird Ihre Krankheit einer von 16 Diagnose-Gruppen zugeordnet. Jede dieser Gruppen hat eine individuell vorgeschriebene Gesamtverordnungsmenge. Der Arzt stellt entsprechend dem Regelfall eine Erstverordnung und bei Bedarf Folgeverordnungen aus, bis die Gesamtverordnungsmenge erreicht ist. Am Ende jeder Verordnung bekommt der verordnende Arzt einen aktuellen Behandlungsbericht von der behandelnden Therapeutin. Ist ein Regelfall beendet, sollte eine Therapieunterbrechnung von ca. 12 Wochen stattfinden, bevor ein neuer Regelfall bei gleicher Krankheit möglich ist. Sollte Ihr behandelnder Arzt eine kontinuierliche Weiterbehandlung über die Gesamtverordnungsmenge hinaus befürworten, wie bei chronischen Krankheiten oder Entwicklungsstörungen notwendig, kann der Mediziner auch außerhalb des Regelfalles weitere Rezepte verordnen. Diese Verordnungen müssen dann allerdings vom Arzt begründet und anschließend den Krankenkassen zur Genehmigung vorgelegt werden.

Darüber hinaus besteht unabhängig zur ärztlichen Verordnung auch die Möglichkeit unsere Angebote im Rahmen einer ergotherapeutischen Beratung in Anspruch zu nehmen. Auch bieten wir ein ursachenorientiertes Einzel- und Kleingruppentraining, (auch auf Selbstzahlerbasis) zum Beispiel zur Unterstützung bei Lese-Rechtschreib-Schwäche und anderen Schulproblemen an. Bei Fragen hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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Ergotherapie Marion Zschoge in Dresden am Rothermundtpark, auf der Behrischstrasse und in Altstadt-Pirna

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