Verordnung von Hausbesuchen
In der Praxis der ergotherapeutischen Behandlung ist es in indizierten Fällen immer wieder erforderlich Patienten nicht nur zu Hause (dazu zählt auch z.B. das Altenheim, wenn der Patient dort wohnt) sondern auch in ihrem sozialen Umfeld zu behandeln. Dazu sind z.B. Sondereinrichtungen, Arbeits- und Tagesstätten, Kindergärten u.ä. zu rechnen. Hier handelt es sich um ein soziales Umfeld, das im weitesten Sinne dem häuslichen Umfeld gleicht. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, besondere Therapieausrichtungen und Therapieziele zu verfolgen, die z.B. in der ergotherapeutischen Praxis nicht ohne weiteres erreicht werden können.
Damit die Leistung „Hausbesuch“ vom Patienten in Anspruch genommen werden kann, muss sie vom behandelnden Arzt explizit auf dem Rezept angekreuzt werden.
Ergotherapie Marion Zschoge in Dresden am Rothermundtpark, auf der Behrischstrasse und in Altstadt-Pirna
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