Ergotherapie als Heilmittel
Ergotherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Heilmittel anerkannt. Eine Übernahme der Behandlungskosten durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen setzt eine ärztliche Verordnung auf dem grünen Formular „Heilmittelverordnung Nr.18“ voraus.
Laut „Heilmittelkatalog“ dürfen folgende Maßnahmen verordnet werd
- Motorisch-funktionelle Behandlung
- Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
- Hirnleistungstraining
- Psychisch-funktionelle Behandlung
- Therapieergänzende Maßnahmen
Motorisch-funktionelle Behandlung
- Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster
- Aufbau und Erhalt physiologischer Funktionen
- Entwicklung oder Verbesserung der Grob- und Feinmotorik
- Entwicklung oder Verbesserung der Koordination von Bewegungsabläufen und der funktionellen Ausdauer
- Verbesserung von Gelenkfunktionen, einschl. Gelenkschutz
- Vermeidung der Entstehung von Kontrakturen
- Narbenabhärtung
- Desensibilisierung bzw. Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen
- Schmerzlinderung
- Erlernen von Ersatzfunktionen
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen
Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
- Desensibilisierung und Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen
- Koordination, Umsetzung und Integration von Sinneswahrnehmungen
- Verbesserung der Körperwahrnehmung
- Hemmung und Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster und Anbahnung normaler/physiologischer Bewegungsabläufe
- Stabilisierung sensomotorischer und perzeptiver Funktionen mit Verbesserung der Gleichgewichtsfunktion
- Kompensation eingeschränkter praktischer Möglichkeiten durch Verbesserung der kognitiven Funktionen, Erlernen von Ersatzfunktionen
- Entwicklung und Verbesserung im situationsgerechten Verhalten und von zwischenmenschlichen Beziehungen
- Verbesserung der Mund- und Essmotorik
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen
Hirnleistungstraining
- Verbesserung und Erhalt kognitiver Funktionen wie Konzentration, Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit, Orientierung, Gedächtnis sowie Handlungsplanung und Problemlösung
- Erlangung der Grundarbeitsfähigkeiten
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen nach oben
Psychisch-funktionelle Behandlung
- Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbstständigkeit in der Tagesstrukturierung
- Verbesserung eingeschränkter körperlicher Funktionen wie Grob- und Feinmotorik, Koordination und Körperwahrnehmung
- Verbesserung der Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung
- Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung
- Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens, auch der sozioemotionalen Kompetenz und Interaktionsfähigkeit
- Verbesserung der psychischen Stabilisierung und des Selbstvertrauens
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung und der Grundarbeitsfähigkeiten
Therapieergänzende Maßnahmen
Die nachstehend genannten Maßnahmen können als therapeutisch erforderliche Ergänzungen nur als ergänzende Heilmittel verordnet werden.
Thermotherapie (Wärme-/Kältetherapie)
Die thermischen Anwendungen sind zusätzlich zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch/perzeptiven Behandlung als ergänzendes Heilmittel dann verordnungsfähig, wenn sie einer notwendigen Schmerzreduzierung bzw. Muskeltonusregulation dienen.
Herstellung und Anpassung temporärer Schienen
Die Herstellung und individuelle Anpassung von temporären ergotherapeutischen Schienen ist als zusätzliche Maßnahme zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch/perzeptiven Behandlung als ergänzendes Heilmittel dann verordnungsfähig, wenn dies zur Durchführung der ergotherapeutischen Behandlung notwendig ist.
Ergotherapie Marion Zschoge in Dresden am Rothermundtpark, auf der Behrischstrasse und in Altstadt-Pirna
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